Was die EN ISO 9001:2015 mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie zu tun hat

Bis Ende 2026 ist die neue Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, und schon heute weiß man, dass sie enorme Auswirkungen auf die Beweisführung für die Durchsetzung von Ansprüchen haben wird. Durch den Beschluss 768/2008 des Europäischen Parlaments und Rates wurde dem Qualitätsmanagementsystem entsprechend der harmonisierten europäischen Norm EN ISO 9001:2015 ein legislativer Hintergrund verliehen, was dem QM eine Schlüsselposition in der Beweisführung bezüglich der Produkthaftung zuweist.