Der EuGH hat auf die Vorlagefrage des BAG festgestellt, dass die tarifliche Altersgrenze von 60 für Piloten der Deutsche Lufthansa AG nicht mit der Richtlinie 2000/78 vereinbar ist. Die Entscheidung erfasst verfahrensbedingt nicht alle im Revisionsverfahren vor dem BAG und in der Stellungnahme der Kläger an den EuGH angesprochenen Rechtsfragen, die für die Beurteilung des gesamten Verfahrens von Bedeutung sind. Die Revisionsbegründung der Kläger und die Stellungnahme der Kläger an den EuGH sowie das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt und das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen geben darüber weiteren Aufschluss über die Komplexität des gesamten Verfahrens.
Piloten klagen gegen Altersgrenze (5): Urteile in den Instanzen, Revisionsbegründung und Stellungnahme der Piloten an den EuGH
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