Marktbeobachtungspflicht von Händlern und Herstellern

"Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) setzt strenge Maßstäbe für die Marktbeobachtungspflicht der Hersteller und Händler. Sie greift ein, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird. Sie bedeutet zugleich eine neue Qualität für die schon nach allgemeinem Deliktsrecht geltende Informationspflicht und Produktbeobachtungspflicht." Produkthaftung International (PHi), Heft 4/2005,  S. 140-145