Bis Ende 2026 ist die neue Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, und schon heute weiß man, dass sie enorme Auswirkungen auf die Beweisführung für die Durchsetzung von Ansprüchen haben wird. Durch den Beschluss 768/2008 des Europäischen Parlaments und Rates wurde dem Qualitätsmanagementsystem entsprechend der harmonisierten europäischen Norm EN ISO 9001:2015 ein legislativer Hintergrund verliehen, was dem QM eine Schlüsselposition in der Beweisführung bezüglich der Produkthaftung zuweist.
Was die EN ISO 9001:2015 mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie zu tun hat
Internationale Automobil- und Zulieferindustrie
APQP und PPAP
Qualitätsmanagement
AGB
Qualitätssicherungsvereinbarung
Produkthaftung
Rückrufaktionen
VDA Schadteilanalyse Feld
Lieferverzug
VDA 2 (2012)
ISO 26262
Technische Regelwerke
Europarecht
VDA Reifegradabsicherung
Compliance
Risikomanagement
Schadenersatz
IATF 16949
UN-Kaufrecht
Vertragsmanagement
Werkzeuge
Lieferantenmanagement
Produktsicherheit
Reklamationsmanagement
Wareneingangsprüfung
Betriebsunterbrechungen
ALB
AEB