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Aktuelle Blogbeiträge der Kanzlei

Die hier dargestellten Sachverhalte und Rechtsauffassungen stellen stets das persönliche Verständnis und die persönliche Meinung des Autors dar. Sie dienen unter keinen Umständen der allgemeinen oder individuellen Rechtsberatung im Einzelfall. Jede Haftung dafür ist ausgeschlossen. Jede Form der Rechtsberatung bedarf einer vorab geschlossenen schriftlichen Vereinbarung mit dem Autor. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Technik und Recht sind untrennbar

Dr. Ekkehard Helmig - 25. April 2019 - Blog

Technik und Recht stehen in einem Spannungsverhältnis, sind aber von einander nicht zu trennen. Jede technische Aussage ist rechtlich von Bedeutung und umgekehrt. Davon handelt der Aufsatz, der im April 2019 in der „QZ“, dem Organ der Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ) erschienen ist.

Laden Sie sich hier den vollständigen Aufsatz herunter:

 

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