Haftung für Verbraucherprodukte: Der "bissige Bankautomat"

An Verbraucherprodukte stellt das europäische und das nationale Produktsicherheitsrecht hohe Anforderungen. Was Verbraucherprodukte  sind wird häufig verkannt. Das gilt vor allem bei allen Gerätschaften und Maschinen, die zum Beispiel Käufern von Warenhäusern oder Supermärkten zur Verfügung gestellt werden wie etwa Einlaufswagen, Brotschneidemaschinen oder –bei Banken-, der Bankautomat. Die dafür geltenden Sicherheitsanforderungen werden häufig verkannt, wie die nachfolgend kommentierte Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zeigt.