Die Maßgeblichkeit des europäischen Unionsrechts – Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht auf dem Prüfstand

Produktsicherheit und Produkthaftung sind in Europa einheitlich zu verstehende Rechtsbereiche. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in zwei Vorlagebeschlüssen die Frage vorgelegt, ob ein Produkt (es handelt sich um Herzschrittmacher), dessen Fehlerhaftigkeit nicht festgestellt wurde, das aber zu einer Serien mit signifikanter Fehlerquote gehört, den Fehlerbegriff der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG erfüllt. Wenn das vom EuGH bestätigt werden sollte, möchte der BGH wissen, ob und in welchem Umfang Operationskosten ersatzfähiger Schaden nach der Richtlinie sind. Die Entscheidung des EuGH könnte wegen der Maßgeblichkeit des europäischen Rechts weitreichende Auswirkungen auf das deutsche Haftungsrecht haben.